Antragsteller*in: Vorstand
Datum: 29.1.2024
Antrag:
Das Netzwerk der Ernährungsräte beschließt, Grundsätze für Kooperationen und Partnerschaften festzulegen, die mit den Werten und Zielen des Netzwerks im Einklang stehen. Dabei wird besonderer Wert auf Ernährungsdemokratie, Transparenz, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Gemeinwohlorientierung gelegt.
1. Zielsetzung
Kooperationen sollen dazu beitragen, die Ernährungswende voranzutreiben und eine nachhaltige, klimagerechte und sozial gerechte Transformation des Ernährungssystems zu fördern. Sie müssen die demokratische Einbindung aller Akteur*innen entlang der Wertschöpfungskette unterstützen und stärken.
2. Grundsätze für Kooperationen
Das Netzwerk kooperiert nur mit Organisationen, Unternehmen und Akteur*innen, die:
- sich zu den Prinzipien der Ernährungsdemokratie bekennen und eine gleichberechtigte Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördern;
- aktiv zur Transformation hin zu einem ökologisch nachhaltigen, sozial gerechten und klimagerechten Ernährungssystem beitragen;
- transparent agieren und sich zu einer demokratischen Kontrolle ihrer Aktivitäten verpflichten;
- gemeinwohlorientierte Ziele verfolgen und regionale Strukturen fördern.
3. Ausschlusskriterien
Eine Kooperation ist ausgeschlossen mit:
- Akteur*innen oder Organisationen, die gegen die Werte des Netzwerks arbeiten, wie z. B. die Förderung von industriellen, umweltschädlichen oder unsozialen Praktiken;
- Unternehmen, die durch ihre Geschäftspraktiken Machtstrukturen oder Abhängigkeiten verstärken, die den Prinzipien der Ernährungsdemokratie widersprechen;
- global agierenden Konzernen oder Lobbyorganisationen, die sich nachweislich gegen Klimaschutz, Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit positionieren;
- Branchen, die Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen fördern, wie fossile Energie, Waffenindustrie, Großagrarindustrie, Glücksspiel, Tabak und Alkohol.
4. Förderung regionaler und gemeinwohlorientierter Initiativen
Das Netzwerk setzt auf die Zusammenarbeit mit Akteur*innen, die: